Friday, April 13, 2018

Von wegen Säkularisierung: Muslimische Verbände bestimmen Studienangebot in Berlin

Angeblich ist Deutschland ein säkulares Land. Tatsächlich gibt es in Deutschland und im Gegensatz zum Beispiel zum Vereinigten Königreich, religiöse Feiertage, ein staatliches Eintreiben von Kirchensteuern, die staatliche Finanzierung des Klerus und etliches mehr.
Angeblich gilt an Universitäten, dass sie nur Forschung und Lehre verpflichtet sind und ihre Ziele und Prioritäten selbst und ohne Rücksicht auf die herrschende Ideologie oder staatliche Vorgaben bestimmen können.
Und damit verlassen wir die Märchenstunde.
Wir wenden uns der Humboldt-Universität Berlin zu. Dort wird mit der Einrichtung des Instituts für Islamische Theologie begonnen. Ein solches Institut ist nichts Besonderes. Professuren oder Institute für Islamische Theologie gibt es bereits in Tübingen, Münster, Osnabrück, Gießen und Frankfurt. Daran kann man Anstoß nehmen. Man kann wie wir der Ansicht sein, dass Theologie an einer Universität nichts zu suchen hat, aber man wird nicht umhinkommen, die weitere Ent-Säkularisierung Deutschlands zur Kenntnis zu nehmen.
Was jedoch neu ist und eine Travestie aus den oben berichteten hehren Werten der wissenschaftlichen Unabhängigkeit und Freiheit von Forschung und Lehre macht, sind die Umstände, unter denen das Institut für Islamische Theologie in Berlin gegründet wird. Die Initiative dazu geht von der Senatskanzlei „Wissenschaft und Forschung“ aus. Dort wurde 2016 ein Eckpunktepapier geschrieben und verabschiedet, das den entsprechenden Willen zum Ausdruck bringt und es in sich hat, denn: Was am Institut gelehrt werden kann oder darf, bedarf der Einwilligung eines Beirats, ist also genehmigungspflichtig. Das ist dann wohl die deutsche Variante der Freiheit von Forschung und Lehre: Die Lehrenden sind frei, aus dem Kanon dessen, was ihnen erlaubt ist, etwas auszusuchen.
Der Einfluss der Verbänden wie DITIB, Islamische Förderation von Berlin, Verband der Islamischen Kulturzentren, Zentralrat der Muslime in Deutschland und Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands in Berlin auf die Forschung und Lehre am neuen Institut eingeräumt wird, ist beträchtlich. Sie sind bei der Einrichtung der Studiengänge zu beteiligen, „bestätigen“, also genehmigen die Studien- und Prüfungsordnung, haben Einfluss auf „bekenntnisrelevante Organisationsentscheidungen, die das Institut für islamische Theologie betreffen“ und haben das letzte Wort bei Berufungen von Professoren an das Institut für Islamische Theologie.
Die muslimischen Verbänden sind somit die graue Eminenz im Hintergrund, die die Fäden am Institut für Islamische Theologie zieht. Das, so müssten wir eigentlich schreiben, konstituiert einen Präzedenzfall für den vollständigen Zu- bzw. Durchgriff religiöser, ideologischer und politischer Akteure, die an Universitäten nichts zu sagen haben dürfen, jedenfalls dann nicht, wenn man es mit der Freiheit von Forschung und Lehre Ernst meint. Aber das schreiben wir nicht. Die Normalität, mit der in Berlin in Eckpunkte-Programmen geschrieben wird, dass außeruniversitäre Akteure über das, was an Berliner Universitäten gelehrt und geforscht wird, bestimmen, kann man nur dahingehend deuten, dass entsprechende Ein- und Durchgriffe längst normal geworden sind, dass an Berliner Universitäten längst mehrheitlich Marionetten extra-universitärer, politischer, religiöser und ideologischer Interessen installiert sind.
Kein Wunder, dass aus Berlin keine Studenten kommen, die durch großes Wissen auffallen.
Hier der Text aus dem Eckpunktepapier im Original:
4.1. Theologischer Beirat
Dem Vorschlag des Wissenschaftsrates folgend, wird ein theologisch kompetenter Beirat eingerichtet werden.
4.1.1. Mitwirkung des Beirates
Die Einbeziehung des Beirates bei Entscheidungen der Hochschule, die das muslimische Bekenntnis betreffen, ist im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang vorzusehen. Sie erstreckt sich auf eine Beteiligung bei
– der Einrichtung von Studiengängen in den Bereichen Islamische Theologie und Islamische Religionslehre, 
– der Bestätigung von Studien- und Prüfungsordnungen in den Bereichen Islamische Theologie und Islamische Religionslehre durch die Hochschulleitung, 
– bekenntnisrelevanten Organisationsentscheidungen, die das Institut für Islamische Theologie betreffen, 
– der Berufung von Professorinnen bzw. Professoren sowie Juniorprofessorinnen bzw. Juniorprofessoren nach Abschluss des Auswahlverfahrens der Hochschule. Erforderliche Zustimmungen dürfen nur aus religiösen Gründen verweigert werden. Die Gründe sind der Hochschule schriftlich mitzuteilen.
4.1.2. Zusammensetzung des Beirates
Dem Beirat sollen fünf theologisch sachverständige Vertreterinnen und Vertreter muslimischer Verbände und vier externe Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der Islamischen Theologie oder einer fachnahen Wissenschaft stimmberechtigt angehören, darüber hinaus mit beratender Stimme zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Trägerhochschule (= 11 Personen).
Je ein Sitz entfällt auf die DITIB, die Islamische Föderation Berlin, den Verband der Islamischen Kulturzentren, den Zentralrat der Muslime in Deutschland und die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands. Der Beirat kann aufgrund einstimmigen Beschlusses die Aufnahme einer Vertreterin bzw. eines Vertreters eines noch nicht im Beirat vertretenen Verbandes vorschlagen.
Die Mitglieder des Beirates wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Trägerhochschule und die im Beirat vertretenen Verbände einigen sich einvernehmlich auf die in den Beirat zu berufenden Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer. Die Bestellung eines Beiratsmitgliedes erfolgt durch das für die Hochschulen zuständige Mitglied des Senates.
https://sciencefiles.org/2018/04/13/von-wegen-sakularisierung-muslimische-verbande-bestimmen-studienangebot-in-berlin/

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