Friday, January 12, 2018

Steuerzahler muss für Gutmenschen-Bürgschaften doch aufkommen

50 Dortmunder Flüchtlingshelfer hatten Bürgschaften für Syrer übernommen, damit diese und ihre Familien nach Deutschland einreisen konnten. Für jene syrischen Gäste, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen konnten, stellte das Jobcenter den gebefreudigen Flüchtlingshelfen die aufgelaufenen Sozialleistungen in Rechnung. Zumeist handelte es sich um Beträge in Höhe von 10.000 und mehr, so die Ruhrnachrichten.Das Gericht hob nun in „Einzelfallabwägung“ die Entscheidung des Jobcenters aus dem vergangenen Jahr auf. Die Erstattungsforderungen gegen die Bürgen wurden zurückgezogen. Die Kosten für die gutmenschliche Freigiebigkeit einzelner trägt auch hier wieder der Steuerzahler.
http://www.journalistenwatch.com/2018/01/12/steuerzahler-muss-fuer-gutmenschen-buergschaften-doch-aufkommen/

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