Saturday, December 16, 2017

Intensivtäter auf der Flucht: Weil Mahmut A. nicht abgeschoben wurde, konnte er noch töten

Späti-Verkäufer Than N. (21) wurde Anfang November in Wilmersdorf erstochen. Der Haupttäter Mahmut A. (20) – ein türkischer Asylbewerber – ist nach der Bluttat auf der Flucht, hat sich vermutlich in sein Heimatland abgesetzt. Jetzt stellt sich die Frage: Könnte Than N. noch leben, wenn die Berliner Ausländerbehörde Mahmut A. vorher abgeschoben hätte?Fakt ist: Zur Tatzeit, am 5. November, um 22.45 Uhr, hätte Mahmut A. längst nicht mehr in Berlin sein dürfen. Sein Asylantrag war schon vor Jahren abgelehnt worden. Er hatte nur eine befristete Duldung, die längst erloschen war. Denn A. war wegen eines Raubüberfalls auf eine Weddinger Kneipe am 15. Juni 2013 wenige Monate danach zu vier Jahren Haft verurteilt worden.Er kam Ende März aus dem Gefängnis. Die Tat schockte vor vier Jahren die Öffentlichkeit: Bei dem Raub prügelte Mahmut A. (damals 16) mit einer Eisenstange auf den Kellner Hasan D. (heute 63) so brutal ein, dass der Mann sein linkes Auge verlor und wochenlang im Koma lag.Nach seiner Haftentlassung hätte Mahmut A. sofort abgeschoben werden müssen. Und trotzdem hielt er sich – offenbar unbehelligt von Ausländerbehörde und Polizei – weiter in Berlin auf. Der 20-Jährige ist bis heute beim Landeseinwohneramt unter der Anschrift seiner Eltern in Wedding gemeldet.
https://www.bz-berlin.de/wedding/weil-mahmut-a-nicht-abgeschoben-wurde-konnte-er-noch-toeten

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