16-jährige Tschetschenin stach in Wien eine deutsche Studentin mit einem Küchenmesser nieder:
Einen
Tag vor dem Messerangriff, bei dem die Studentin schwer verletzt wurde,
kündigte die 16-Jährige in ihrer Schule an, sie werde „etwas Verrücktes
tun“. Als eine Schulkameradin wissen wollte, was sie vor habe, soll die
16-Jährige nur gelächelt haben.
Wie sich im Zuge der
Ermittlungen herausstellte, recherchierte die Angeklagte wenige Stunden
vor der Tat im Internet zu Jugendstrafrecht und Jugendgerichtsbarkeit.
(Kurier)
Bei ihren Internet-Recherchen zu den rechtlichen Konsequenzen der
geplanten Tat dürfte sie wohl auch auf die Geschichte ihrer
tschetschenischen Kollegin aus St. Pölten gestoßen sein:
Nach Messerattacke: 15 Monate Haft für 16-Jährige
Erleichtert
fielen sich die Angehörigen in die Arme, nachdem der vorsitzende
Richter Markus Grünberger das Urteil verkündet hatte: 15 Monate
Freiheitsstrafe, davon zehn bedingt, Bewährungshilfe, sowie ein
Antigewalttraining während einer dreijährigen Probezeit (nicht
rechtskräftig). Nachdem das Mädchen den größten Teil seiner
Gefängnisstrafe bereits in der U-Haft abgesessen hat, bewilligte der
Senat auch eine sofortige bedingte Entlassung, sodass die 16-Jährige mit
ihrer Familie nach Hause gehen konnte.
(Mein Bezirk)
Ihre
Kollegin musste gerade einmal fünf Monate absitzen. Das ist naturgemäß
nicht besonders abschreckend auf andere potenzielle kleine Mörderinnen.
https://www.fischundfleisch.com/aron-sperber/wieder-messerattacke-von-16-jaehriger-tschetschenin-wieder-kein-mordversuch-41082
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