Thursday, October 19, 2017

Europäische Dreistigkeit

Europäer lassen sich nicht lange bitten, geht es um finanzielle und andere Unterstützung für »Palästinenser«. Sie zahlen Löhne für Angestellte der PA in Ramallah, obgleich sie wissen, daß das Regime um Abu Mazen dazu auch in israelischen Gefängnissen inhaftierte »palästinensische« Terroristen zählt, sie beteiligen sich am Bau von Schulen, obschon sie wissen, was dort gelehrt wird.
Und wird einmal öffentlich, daß sie mit ihrer Hilfe sich an der Förderung des antisemitischen Terrorismus beteiligen, fallen die »Ahnungslosen« aus allen Wolken, versprechen Aufklärung und sind empört, nur um schnellstmöglich die nächste Überweisung auf den Weg zu bringen. Und daran, den steten Geldfluß nach »Palästina« auch nur etwas zu verlangsamen, denkt selbstredend niemand.
Es verwundert daher durchaus nicht, lassen sich Europäer immer wieder dabei ertappen, wie sie sich auch an illegalen Aktivitäten in den umstrittenen Gebieten beteiligen. Da wird gebaut, ohne nach Genehmigungen zu fragen, und wütend Gift gen Jerusalem gespuckt, fliegt ihre Beteiligung am vorsätzlichen Regelbruch auf und hat der Folgen – etwa die Zerstörung illegaler Bauten.
Jetzt haben acht EU-Staaten unter der Führung ausgerechnet Belgiens offenbar erstmals von Israel gefordert, konfiszierte oder zerstörte illegale Bauten zu bezahlen. Neben Belgien verlangen Frankfreich, Luxemburg, Schweden, Spanien, Italien, Irland und Dänemark, von Jerusalem dafür entschädigt zu werden, daß es von ihnen finanzierte illegale Strukturen beschlagnahmt oder zerstört hat.
In ihrem »Protestschreiben«, von dem die Zeitung Haaretz unter Berufung auf die französische Le Monde berichtet, fordern die acht Staaten Israel zur Zahlung einer »Kompensation« von rund 30.000 Euro auf, weil es beschlagnahmte Solarmodule nicht unverzüglich zurückgegeben und »mobile Unterrichtsräume« zerstört habe. Jerusalem ignoriert die Forderung aus Europa natürlich.
Und damit handelt die israelische Regierung völlig richtig. Halten die Europäer sich nicht an ja auch ihnen bekannte Regeln, nach denen in den C-Gebieten Bautätigkeiten nur nach vorheriger Genehmigung statthaft sind, sind sie es, die Recht brechen. Für die so von ihnen selbst provozierten »Verluste« auch noch eine »Entschädigung« zu verlangen, ist an Dreistigkeit schwer zu überbieten.
https://www.tw24.net/?p=13978

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