Friday, October 13, 2017

Einwanderung: Einfallstor nach Europa geöffnet

Wenn Flüchtlinge an den Außengrenzen an Zäunen, Mauern oder im Niemandsland festgenommen und wieder zurückgeschickt werden, dann steht ihnen sogar Schadenersatz zu: wegen angeblicher „Kollektivabschiebungen“ und fehlendem Rechtsschutz. Ein neues Geschäftsmodell für Pro Asyl und Fluchthelfer-Syndikate ist entstanden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien mit Urteil vom 3.10.2017 wegen unzulässiger Kollektivausweisungen aus der Exklave Melilla nach Marokko sowie wegen einem fehlenden wirksamen Rechtsschutz gerügt und zugleich den zwei Migranten aus Mali und der Elfenbeinküste jeweils eine Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen (Az.: 8675/15 und 8697/15).Die zwei Afrikaner hatten am 13.8.2014 versucht, über die Grenzzäune zwischen Marokko und der spanischen Exklave Melilla zu klettern. Dort wurden sie von der spanischen Guardia Civil festgenommen und umgehend nach Marokko zurückgebracht. Dabei wurde weder ihre Identität überprüft, noch hatten sie die Möglichkeit, die Gründe für ihre Flucht zu erklären oder einen Rechtsanwalt, Dolmetscher oder Arzt einzuschalten. Die Beschwerdeführer rügten, die Abschiebepraxis an der Grenze zu Marokko verstoße gegen die Europäische Menschenrechtkonvention (EMRK):
Diese verbietet die kollektive Ausweisung ausländischer Personen. Zudem verstoße Spanien mit den Abschiebungen gegen Artikel 13. Der räumt jedem das „Recht auf eine wirksame Beschwerde“ ein. Die Regierung in Madrid wurde zur Zahlung von jeweils 5.000 Euro an die beiden Afrikaner verpflichtet.
Nach dem Sachverhalt des Urteils des EGMR vom 3.10.2017 waren die beiden Männer aus Mail und der Elfenbeinküste bereits vor längerer Zeit aus ihren Ländern nach Marokko geflüchtet, nämlich im Jahr 2012 und 2013. Sie hielten sich schon mehrere Monate in dem Gebirge nahe der spanischen Exklave Melilla (Berg Gurugu) auf und versuchten bereits mehrmals, über die Grenzanlagen nach Melilla zu gelangen.
Sie schafften es am 13.8.2014 über die zwei sechs Meter hohen äußeren Zäune, der Malier außerdem bis auf die dritte, drei Meter hohe innere Befestigung. Beide wurden von der spanischen Grenzpolizei an den Zäunen direkt festgenommen und an marokkanische Behörden übergeben. Nachdem sie es in einem zweiten Anlauf Monate später noch einmal versucht und geschafft hatten, wurde der Malier in seine Heimat abgeschoben, der Verbleib des Mannes aus der Elfenbeinküste ist dem Gericht unbekannt geblieben.
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/einwanderung-einfallstor-nach-europa-geoeffnet/

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