Diese verbietet die kollektive Ausweisung ausländischer Personen. Zudem verstoße Spanien mit den Abschiebungen gegen Artikel 13. Der räumt jedem das „Recht auf eine wirksame Beschwerde“ ein. Die Regierung in Madrid wurde zur Zahlung von jeweils 5.000 Euro an die beiden Afrikaner verpflichtet.
Nach dem Sachverhalt des Urteils des EGMR vom 3.10.2017 waren die beiden Männer aus Mail und der Elfenbeinküste bereits vor längerer Zeit aus ihren Ländern nach Marokko geflüchtet, nämlich im Jahr 2012 und 2013. Sie hielten sich schon mehrere Monate in dem Gebirge nahe der spanischen Exklave Melilla (Berg Gurugu) auf und versuchten bereits mehrmals, über die Grenzanlagen nach Melilla zu gelangen.
Sie schafften es am 13.8.2014 über die zwei sechs Meter hohen äußeren Zäune, der Malier außerdem bis auf die dritte, drei Meter hohe innere Befestigung. Beide wurden von der spanischen Grenzpolizei an den Zäunen direkt festgenommen und an marokkanische Behörden übergeben. Nachdem sie es in einem zweiten Anlauf Monate später noch einmal versucht und geschafft hatten, wurde der Malier in seine Heimat abgeschoben, der Verbleib des Mannes aus der Elfenbeinküste ist dem Gericht unbekannt geblieben.
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/einwanderung-einfallstor-nach-europa-geoeffnet/
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