Friday, July 21, 2017

Bad Kreuznach erlässt ein nächtliches Aufenthaltsverbot für mehrere öffentliche Anlagen

Die Stadt greift durch. „Aufgrund der aktuellen Ereignisse“, so heißt es in einer Pressemitteilung der Verwaltung, hat das Ordnungsdezernat am Freitag eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet ein generelles Aufenthaltsverbot in der Kirschsteinanlage, dem Fischerplatz (ehemaliger Wollf’scher Garten) und dem Schlosspark in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.[...]Mit der Anordnung will die Stadt „den gefährlichen Ort der Kirschsteinanlage künftig wieder einer verträglichen, sozialadäquaten Nutzung durch die Allgemeinheit zuführen“. Die Zusammenhänge mit den Gewalt- und Unruhestiftungen der vergangenen Wochen liegen auf der Hand. „Die Verfügung gibt uns die Möglichkeit, die in den Grünanlagen festgestellten Ruhestörungen und Aggressivität einzelner Personen und Personengruppen in der Nachtzeit umgehend zu unterbinden“, erläutert Ordnungsdezernent Udo Bausch.[...] Dass neben der Kirschsteinanlage noch zwei weitere öffentliche Plätze betroffen sind, ergibt sich aus einem Verdrängungseffekt. So konnte die Polizei bei ihren nächtlichen Einsätzen beobachten, dass die Ruhestörer und Straftäter fexibel auf die Einsätze reagierten. In der Nacht zum Samstag, 15. Juli, hielten sich nach Mitternacht 25 Ruhestörer unterschiedlichster Nationalitäten am Fischerplatz auf, während die Kirschsteinanlage komplett verwaist war. Ohne Einbeziehung des Fischerplatzes und des Schloßparks könne die öffentliche Ordnung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht wieder hergestellt werden“.
 http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bad-kreuznach/stadt-bad-kreuznach/bad-kreuznach-sperrbezirk-kirschsteinanlage-fischerplatz-schlosspark_18055125.htm

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